Beratungsleistungen

Ob Liegenschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht oder Unternehmensrecht: Eine professionelle und kompetente Beratung ist unser Anspruch, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden.

Als Notar unterstütze ich Sie kompetent und kosteneffizient in verschiedenen Rechtsbereichen.

Erbrecht

Beratung und Urkundenerstellung in allen Fragen im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsrechten sowie der Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren.

Testament

Bei der Errichtung eines Testaments oder sonstiger letztwilligen Anordnungen ist es unserer Erfahrung nach empfehlenswert, eine/n NotarIn hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament in der richtigen Form errichtet wird, sich darin tatsächlich Ihr letzter Wille wiederspiegelt und das Testament sicher im Österreichischen Zentralen Testamentsregister verwahrt wird.

Verlassenschaftsverfahren

Verlassenschaftsverfahren werden grundsätzlich von NotarInnen in ihrer Funktion als Gerichtskommissär vorbehalten.

Sofern alle Erben dies wünschen können bei uns Verlassenschaftsverfahren auch im schriftlichen Wege abwickelt werden.

Liegenschaftsrecht

Um für Sie die bestmögliche Abwicklung Ihres Kaufes, Ihrer Hausübergabe oder Schenkung sicherstellen zu können, stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

Wir errichten Kaufverträge über Liegenschaften, Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Bauträgerverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr. 
Zu unseren Leistungen gehören die Einsichtnahme ins Grundbuch, das Fungieren als Treuhänder für Zahlungen, die Antragstellung zur grundbücherlichen Durchführung (inkl. aller benötigten Dokumente und Genehmigungen), sowie die fachkundige Vertretung der Parteien beim Grundbuchsgericht.

Im Zusammenhang mit Liegenschaftserwerben oder Übergaben empfiehlt sich aus unserer Erfahrung auch die ANALYSE IHRER AKTUELLEN LEBENSSITUATION, insbesondere ob in diesem Zusammenhang beispielsweise die Errichtung eines Testamentes oder sonstiger Dokumente sinnvoll erscheint.
Wir beraten Sie gerne und umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Familienrecht

Besonders im Ehe- und Familienrecht ist es uns wichtig, individuell, sensibel und objektiv auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen, um faire und ausgewogene Regelungen für alle Beteiligten zu treffen.

Ehe, Lebensgemeinschft, eingetragene Partnerschaft

Ob Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft – in allen Fällen gibt es eine Vielzahl an Bereichen, die vertraglich unter den Partnern geregelt werden können bzw. sollten. Dies betrifft sowohl das Erbrecht, Regelungen für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit oder auch für den Fall der Scheidung bzw. Trennung.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, durch objektive vertragliche Regelungen sowohl Sicherheit in der Ehe und Partnerschaft zu schaffen, als auch allfälligen Streitigkeiten für den Fall der Scheidung oder Trennung vorzubeugen.

Adoption

Bei einer Adoption wird zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind ein schriftlicher Vertrag geschlossen, mit dem Ziel das Wahlkind einem leiblichen Kind gleichzustellen. Wir beraten Sie gerne und erstellen alle Verträge und Erklärungen, die dafür notwendig sind: vom Verfassen des Vertrages bis hin zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Vorsorge

Rechtzeitig und in richtiger Form vorzusorgen, kann Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen im Anlassfall helfen, Entscheidungen unbürokratisch zu Ihrem Wohle und in Ihrem Interesse treffen zu können. Wir beraten Sie gerne umfassend - z.B. über gesetzliche Rahmenbedingungen und Registriegungspflichten - und erstellen die nötigen Unterlagen und Dokumente für Sie.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bietet sehr umfassende Möglichkeiten der Vertretung. Das wohl wesentlichste Kriterium bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist daher die Wahl des Vorsorgebevollmächtigten. Absolutes Vertrauen in diese Person ist sicherlich das Wichtigste.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Wenn eine volljährige Person ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann - beispielsweise aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit - kann eine Erwachsenenvertretung diese Rolle übernehmen. 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein/e PatientIn eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Die Beachtlichkeit im Falle der Fälle hängt von der Einhaltung bestimmter Formvoraussetzungen ab.

Unternehmensrecht

Wir beraten Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zu verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts. Von Unternehmensgründungen über Änderungen bei bestehenden Unternehmen bis hin zu Umgründungen von Kapital- und Personengesellschaften.

Neugründung von Gesellschaften

Ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Eine umfassende und kompetente Beratung im Rahmen der Errichtung Ihrer Gesellschaft ist uns wichtig.

Von der Erstellung der Gründungsdokumente bis hin zur Eintragung Ihres Unternehmens im Firmenbuch.

Umstrukturierung Ihres bestehenden Unternehmens

Unternehmen unterliegen einem steten Wandel. Änderungen im Stande der Gesellschafter, Änderungen in den Gesellschaftsverträgen oder Wechsel der Rechtsform im Wege von Umgründungen.

Wir beraten Sie umfassend und kompetent auch über das Gesellschaftsrecht hinaus.