FAMILIENRECHT – Ein Bereich vieler Irrtümer und Halbwahrheiten

Wir beraten und unterstützen Sie gerne in den Bereichen Ehe- und Familienrecht, insbesondere um faire und ausgewogene Regelungen zu treffen. Besonders im Ehe- und Familienrecht ist es uns wichtig, individuell, sensibel und objektiv auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen.

Ob Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft

Ob Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft – in allen Fällen gibt es eine Vielzahl an Regelungsbereichen, die vertraglich unter den Partnern geregelt werden können bzw. sollten. Dies betrifft sowohl das Erbrecht, Regelungen für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit oder auch für den Fall der Scheidung bzw. Trennung.
Wir beraten Sie gerne in allen rechtlichen Bereichen und unterstützen Sie durch objektive vertragliche Regelungen Sicherheit in der Ehe und Partnerschaft zu schaffen als auch durch gezielte Vertragserstellung allfälligen Streitigkeiten für den Fall der Scheidung oder Trennung vorzubeugen.

Adoption

Bei einer Adoption wird zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind ein schriftlicher Vertrag geschlossen, mit dem Ziel das Wahlkind einem leiblichen Kind gleichzustellen. Wir beraten Sie gerne und erstellen alle Verträge und Erklärungen, die dafür notwendig sind: vom Verfassen des Vertrages bis hin zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

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Bei Fragen zu Themen wie Liegenschaftsrecht, Unternehmensrecht, Erbrecht oder unseren weiteren Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu den unten angeführten Öffnungszeiten persönlich zur Verfügung und freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anfrage!

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