IHR VERLÄSSLICHER PARTNER BEI ANGELEGENHEITEN DES ERB- UND PFLICHTTEILSRECHTES

Im Bereich Erbrecht stehen wir Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsrechten sowie der Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren zur Verfügung.

Die Errichtung eines Testaments

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes oder sonstiger letztwilliger Anordnungen sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Unserer Erfahrung nach ist die Testamentserrichtung durch einen Notar empfehlenswert. Dies insbesondere um sicherzustellen, dass Ihr Testament in der richtigen Form errichtet wird, sich darin tatsächlich ihr letzter Wille wiederspiegelt und Ihr Testament sicher im Österreichischen Zentralen Testamentsregister verwahrt wird.

Das Verlassenschaftsverfahren

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist grundsätzlich die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren den Notaren und Notarinnen in deren Funktion als Gerichtskommissär vorbehalten.
Sofern alle Erben dies wünschen können in Zusammenarbeit mit den Gerichtskommissären Verlassenschaftsverfahren auch im schriftlichen Wege durch den Notar Ihres Vertrauens abgewickelt werden.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu Themen wie Liegenschaftsrecht, Unternehmensrecht, Erbrecht oder unseren weiteren Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu den unten angeführten Öffnungszeiten persönlich zur Verfügung und freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anfrage!

+43 7289 4352-0

Adresse

Öffentlicher Notar Dr. Paul Neundlinger & Partner

Stifterstraße 12

4150 Rohrbach-Berg

 

 +43 7289 4352-0

+43 7289 4352-21

 kanzlei@notariat-rohrbach.at

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

Samstag - Sonntag geschlossen

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