IHR VERLÄSSLICHER PARTNER BEI ANGELEGENHEITEN DES ERB- UND PFLICHTTEILSRECHTES

Im Bereich Erbrecht stehen wir Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsrechten sowie der Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren zur Verfügung.

Die Errichtung eines Testaments

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes oder sonstiger letztwilliger Anordnungen sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Unserer Erfahrung nach ist die Testamentserrichtung durch einen Notar empfehlenswert. Dies insbesondere um sicherzustellen, dass Ihr Testament in der richtigen Form errichtet wird, sich darin tatsächlich ihr letzter Wille wiederspiegelt und Ihr Testament sicher im Österreichischen Zentralen Testamentsregister verwahrt wird.

Das Verlassenschaftsverfahren

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist grundsätzlich die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren den Notaren und Notarinnen in deren Funktion als Gerichtskommissär vorbehalten.
Sofern alle Erben dies wünschen können in Zusammenarbeit mit den Gerichtskommissären Verlassenschaftsverfahren auch im schriftlichen Wege durch den Notar Ihres Vertrauens abgewickelt werden.